Betriebsberatung in allen Fragen der Arbeitssicherheit.
Unternehmen sind gesetzlich aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen zu treffen.
Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind beratend tätig und unterstützen den oder die Unternehmer/-innen bei der Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Grundlagen sind z.B. das Arbeitssicherheitsgesetz
sowie die Betriebssicherheitsverordnung.
Wir beraten in allen Fragen des Arbeitsschutzes, führen bei Bedarf entsprechende Schulungen im Unternehmen durch.
Hier einige Schwerpunkte
- Aufbau bzw. Ergänzung der Arbeitsschutzorganisation
- Dokumentation auch in Verbindung mit der jeweiligen Berufsgenossenschaft
- Unterstützung bei der Erstellung einer systematischen Gefährdungsbeurteilung
- Ermittlung der relevanten Gefährdungen anhand der Tätigkeitsprofile der eingesetzten Mitarbeiter-/ innen
- Erstellen der Betriebsanweisungen für Maschinen
- Erfassung der Gefahrstoffe, Erstellung der Gefahrstoff-Betriebsanweisungen gem. Gefahrstoffverordung
- Planung/ Durchführung der erforderlichen, jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter-/ innen
- Prüfen der elektrischen Betriebsmittel gem. VDE / DGUV V3
- Prüfen von Leitern oder Kleingerüsten
Sie haben noch Fragen? Lassen Sie sich unverbindlich beraten.